Leasing

Leasing ist auch bei Fahrrädern und E-Bikes möglich

Beim Fahrrad oder E-Bike kann der Arbeitgeber der Leasingnehmer sein und zahlt die monatlichen Raten. Dann überlässt er das Fahrzeug an seine/n Mitarbeiter/in. Die Mitarbeiter haben den geldwerten Vorteil zu versteuern – mit der sog. 0.5% Regel also 0.5% des Bruttolistenpreises werden monatlich durch den Arbeitnehmer der Lohnsteuer unterworfen. Der Arbeitgeber kann die Leasingraten als Betriebsausgaben geltend machen. Durch Einsparungen bei Steuern und Lohnnebenkosten kann der Anschaffungspreis um bis zu 40% reduziert werden.

Durch den Erlass der Finanzbehörden der Länder vom 23. November 2012 kann die 0,5-Prozent-Regelung, die vorher nur Dienstwagen vorbehalten war, für Dienst-Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs angewendet werden.

Die Anwendung der Möglichkeit der steuerlichen Gleichstellung von Dienstfahrrädern gegenüber den traditionellen Dienstwagen erfreut sich zunehmender Beliebtheit. So statten bereits viele Firmen Ihre Mitarbeiter sowohl mit E-Bikes als auch mit "normalen" Fahrrädern wie MTB, Rennräder, etc. aus. Ihr Leasing ist möglich ab einem Einkaufswert von 750,00Eu (abhängig vom Leasing-Anbieter). Aber auch als Selbständige /-r können Sie Ihre neue Mobilität günstig leasen.

Wir helfen Ihnen gerne weiter zu Fragen der steuerbegünstigten Fahrrad-Anschaffung.

Mit folgenden Leasing-Anbietern arbeiten wir zusammen.

Da einige Leasinggeber teilweise hohe Abzüge gegenüber dem Händler in Rechnung stellen, behalten wir uns bei reduzierten Fahrrädern und E-Bikes vor, einem Leasingwunsch nicht zu entsprechen, bzw. den Verkaufspreis in Höhe der geforderten Abzüge anzupassen.